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BVG

Was ist die BVG?

Die BVG ist das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Es legt die gesetzlichen Mindeststandards für die berufliche Vorsorge fest – also für die Pensionskassen, die zusammen mit der staatlichen Vorsorge (AHV/IV) die finanzielle Absicherung im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall gewährleisten. Das Gesetz bildet somit den rechtlichen Rahmen für die zweite Säule des Schweizer Drei-Säulen-Systems und regelt, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer obligatorisch in eine Pensionskasse einzahlen sowie die Mindestleistungen, die daraus erwachsen.

Die BVG sichert, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam Beiträge leisten, um den bisherigen Lebensstandard im Alter weitgehend zu erhalten. Zusätzlich können Vorsorgeeinrichtungen über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgehende (überobligatorische) Leistungen anbieten.

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